Einzugsermächtigung (bei monatlicher Abbuchung verpflichtend)
Hiermit ermächtige ich Sie unwiderruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen über die Dauer von 10 Monaten bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos
einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen.
Für die o.a. Preise ist eine 10 monatige Bindung erforderlich. Fälligkeit für einmalige Zahlung ist am 15.09 des jeweiligen Jahres.